Schaubild der vier vertretenen Gruppen im G-BA: Patientenvertretung, Krankenkassen, Unparteiische sowie behandelnde Ärzte und Krankenhäuser

Die Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

Um den mehr als 74 Millionen Ver­si­cher­ten der ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­sen bei Ent­schei­dungs­pro­zes­sen des Ge­mein­sa­men Bun­des­aus­schus­ses eine Stimme zu geben, wurde am 1. Januar 2004 die Pa­ti­en­ten­ver­tre­tung ins Leben gerufen.

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Neuigkeiten

Antrag er­folg­reich. Zugang zu Hilfs­mit­teln für Menschen mit komplexen Be­hin­de­run­gen wird einfacher

Menschen mit komplexen Be­hin­de­run­gen erhalten  zukünftig einen schnel­le­ren Zugang zu er­for­der­li­chen Hilfs­mit­teln. Nach...

Au­ßer­kli­ni­sche In­ten­siv­pfle­ge: Pa­ti­en­ten­ver­tre­tung drängt auf Schlie­ßung der Ver­sor­gungs­lü­cke

Ge­mein­sa­me Pres­se­mit­tei­lung der Pa­ti­en­ten­ver­tre­tung im Ge­mein­sa­men Bun­des­aus­schuss. Auf Antrag der Pa­ti­en­ten­ver­tre­tung hat der Ge­mein­sa­me Bun­des­aus­schuss (G-BA) am 20. Februar 2025 ein Be­ra­tungs­ver­fah­ren zur Über­prü­fung der...

G-BA erweitert Dia­gno­se­lis­te zum lang­fris­ti­gen Heil­mit­tel­be­darf um Pe­ri­odi­sche Lähmung

Der Ge­mein­sa­me Bun­des­aus­schuss (G-BA) hat die Diagnose G72.3 Pe­ri­odi­sche Lähmung in die Dia­gno­se­lis­te zum lang­fris­ti­gen...

Anträge

In Bearbeitung

Ärztliche Behandlung eines Neugeborenen

Aku­punk­tur­pro­phy­la­xe bei Migräne

Antrag der Pa­ti­en­ten­ver­tre­tung auf Aku­punk­tur zur Pro­phy­la­xe bei Migräne

In Bearbeitung

Ärztliche Behandlung eines Neugeborenen

Neu­ge­bo­re­nen-Scree­ning auf Me­tach­ro­ma­ti­sche Leu­ko­dys­tro­phie (MLD)

Antrag der Pa­ti­en­ten­ver­tre­tung auf Früh­er­ken­nung einer seltenen ge­ne­ti­schen Stoff­wech­sel­er­kran­kung beim Neu­ge­bo­re­nen-Scree­ning

Wir sind al­ler­dings die­je­ni­gen (...​und häufig die einzigen), die die wirkliche Ver­sor­gungs­si­tua­ti­on kennen. Das wird immer wieder deutlich. Und das ist unsere Stärke!

Unser Leitbild

  • Icon für Interessenvertretung

    Die Interessensvertretung der Patientinnen und Patienten.

  • Icon für Wissen

    Das bestverfügbare Wissen nutzen.

  • Icon für Zusammenarbeit

    Gemeinschaftliche Zusammenarbeit.

  • Icon für Sicherheit und Versorgung

    Die Patientensicherheit und -versorgung verbessern.

Patientenbeteiligung und maßgebliche Patientenorganisationen

Pa­ti­en­ten­be­tei­li­gung im G-BA bedeutet, dass die Er­fah­run­gen von Pa­ti­en­tin­nen und Patienten in die Be­wer­tun­gen und Ent­schei­dun­gen des G-BA eingehen. Sie werden von Be­trof­fe­nen zu Be­tei­lig­ten. Durch die Pa­ti­en­ten­be­tei­li­gungs­ver­ord­nung wurden vier „für die Wahr­neh­mung der In­ter­es­sen der Pa­ti­en­tin­nen und Patienten und der Selbst­hil­fe chronisch kranker und be­hin­der­ter Menschen auf Bun­des­ebe­ne maß­geb­li­che Or­ga­ni­sa­tio­nen“ bestimmt. Diese haben gemäß § 140f SGB V (So­zi­al­ge­setz­buch Fünftes Buch) qua­li­fi­zier­te Mit­be­ra­tungs- und An­trags­rech­te.

Neben der Pa­ti­en­ten­be­tei­li­gung im G-BA wurden Mit­be­ra­tungs­rech­te in vielen anderen Gremien des Ge­sund­heits­we­sens auf Bundes- und auf Lan­des­ebe­ne ein­ge­räumt.

 

Um das Mit­be­ra­tungs­recht in den Gremien des G-BA wahr­zu­neh­men, benennen die Or­ga­ni­sa­tio­nen ein­ver­nehm­lich sach­kun­di­ge Personen: die Pa­ti­en­ten­ver­tre­te­rin­nen und Pa­ti­en­ten­ver­tre­ter.

Folgende vier Pa­ti­en­ten- und Selbst­hil­fe­or­ga­ni­sa­tio­nen erfüllen die An­for­de­run­gen der Pa­ti­en­ten­be­tei­li­gungs­ver­ord­nung und sind daher als maß­geb­li­che Or­ga­ni­sa­tio­nen auf Bun­des­ebe­ne zur Wahr­neh­mung der Be­tei­li­gungs­rech­te benannt:

  • der Deutsche Be­hin­der­ten­rat
  • die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft der Pa­ti­en­tIn­nen­stel­len,
  • die Deutsche Ar­beits­ge­mein­schaft Selbst­hil­fe­grup­pen e.V. und
  • der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band e.V.

Wei­ter­le­sen

  • Logo der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • Logo der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
  • Logo der Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstelle und -Initiative
  • Logo des Deutschen Behindertenrats

Finden Sie hier alle Sprecherinnen und Sprecher der Patientenvertretung im G-BA!

Die Patientenvertretung im G-BA

Die Pa­ti­en­ten­ver­tre­tung hat in den Gremien des G-BA qua­li­fi­zier­te Mit­be­ra­tungs- und An­trags­rech­te, jedoch kein Stimm­recht. Die maß­geb­li­chen Pa­ti­en­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen entsenden derzeit ca. 250 Pa­ti­en­ten­ver­tre­te­rin­nen und Pa­ti­en­ten­ver­tre­ter in aktuell ca. 120 Gremien des G-BA.

Ab­schlie­ßen­de Be­schlüs­se fasst der G-BA im Plenum in öf­fent­li­cher Sitzung. Auch dort nehmen Pa­ti­en­ten­ver­tre­te­rin­nen und Pa­ti­en­ten­ver­tre­ter die Be­tei­li­gungs­rech­te wahr.

Das Be­schluss­gre­mi­um besteht aus 13 Mit­glie­dern:

  • Ein un­par­tei­ischer Vor­sit­zen­der sowie zwei weitere un­par­tei­ische Mit­glie­der (Un­par­tei­ische)
  • Fünf vom GKV-Spit­zen­ver­band benannte Mit­glie­der
  • Zwei von der Deutschen Kran­ken­haus­ge­sell­schaft (DKG) benannte Mit­glie­der
  • Zwei von der Kas­sen­ärzt­li­chen Bun­des­ver­ei­ni­gung (KBV) benannte Mit­glie­der
  • Ein von der Kas­sen­zahn­ärzt­li­chen Bun­des­ver­ei­ni­gung (KZBV) benannte Mitglied

 

Schaubild des Plenums im G-BA mit den vier Parteien: Vertreter der GKV, Unparteiische Miglieder, Patientenvertretung und Vertreter der Leistungserbringer
  • Icon zum Thema 10 Jahre Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss

    20 Jahre Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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    Anliegen an die Patientenvertretung - die Antragstellung beim G-BA

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    Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter beim G-BA